Freischaltung Abrechnungsmonat Januar 2022

Am 21. Dezember 2021 hat uns die ITSG über die Verlängerung der erhöhten Erstattungssätze beim Corona-KUG und beim Saison-KUG bis zum 31. März 2022 informiert. Am 23. Dezember 2021 wurden…

Am 21. Dezember 2021 hat uns die ITSG über die Verlängerung der erhöhten Erstattungssätze beim Corona-KUG und beim Saison-KUG bis zum 31. März 2022 informiert. Am 23. Dezember 2021 wurden dann von der Bundesagentur für Arbeit die ab 2022 geltenden KUG-Antragsunterlagen veröffentlicht.

Damit Sie möglichst frühzeitig mit den Abrechnungen ins neue Jahr starten können, haben wir uns entschlossen, das Januar-Release 2022 zu splitten.

Am 6. Januar 2022 liefern wir alle Änderungen aus, die Sie für die korrekte Abrechnung eines „normalen“ Mandanten benötigen. Darin enthalten sind:

  • Freischaltung des Abrechnungsmonats Januar 2022 für alle Mandanten
  • KUG-Formulare für die Dezember-Abrechnung 2021
  • Lohnausgleich Gerüstbau für Dezember 2021
  • Anpassung Beitragstarife Gerüstbau ab Januar 2022
  • Anpassung Beitragstarife Bauhauptgewerbe ab Januar 2022

In der Folgewoche (voraussichtlich Donnerstag, den 13. Januar 2022) liefern wir dann die Ende Dezember 2021 beschlossenen Anpassungen zum Corona-KUG und Saison-KUG bereits aus.

Aktuell arbeitet die Lohnentwicklung der eurodata mit Hochdruck an notwendigen Anpassungen der DEÜV-Verfahren sowie an Erweiterungen, die Ihnen die Abrechnung zum Start ins neue Jahr 2022 erleichtern sollen.

Unter der Voraussetzung, dass die Software-Änderungen in den kommenden Tagen die Qualitätssicherung ohne Probleme durchlaufen, können Sie sich auf folgende Erweiterungen freuen:

  • Erweiterungen Berechnungsprotokoll Soll-/Istentgelt (Anregungen aus dem erweiterten Pilotbetrieb)
  • Export der Übersicht der Verträge zur Zukunftssicherung im Excel-Format
  • Export der Daten zur Schwerbehindertenabgabe im CSV-Format zum Einlesen in REHADAT
  • Export der Daten zur neuen monatlichen Verdiensterhebung (VE) zum Upload (https://erhebungsportal.estatistik.de/Erhebungsportal/#)
  • Notwendige Anpassungen des Datensatzes zur Betriebsdatenpflege (DSBD) um vorgegebene Rechtsformen
  • Notwendige Anpassungen des Datensatzes zum Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) – neue Pflichtfelder
  • Notwendige Anpassungen im DEÜV-Meldeverfahren (z.B. Geburtsland wird Pflicht bei fehlender SV-Nummer)

 

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