Neben der A1-Bescheinigung können jetzt Arbeitsbescheinigungen, Bescheinigung über Nebeneinkommen, Einkommensbescheinigung und neutrale Verdienstbescheinigung in eMitarbeiter eingestellt werden
Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) – Änderungen ab dem 31.03.2021
Durch das „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ wurde die Berechnung der Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz analog zur Kurzarbeitergeld-Berechnung gemäß § 106 SGB III angepasst