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Der GKV-Spitzenverband, die Dt. Rentenversicherung, die BA sowie die DGVU informieren über das Ergebnis der Besprechung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens vom 04.03.2021
Durch das „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ wurde die Berechnung der Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz analog zur Kurzarbeitergeld-Berechnung gemäß § 106 SGB III angepasst